Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht in unserer Kanzlei in Regen
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht: Jeder kann diesen Rechtsgebieten in verschiedenen Lebenssituationen begegnen – angefangen beim Abschluss eines Vertrages bis hin zum Straßenverkehr. Schnell tappt man in Fallen und nicht immer gerät man nur sehenden Auges in eine Situation, die strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitsrechtlich Relevanz hat.
Wir helfen Ihnen in einer solchen Situation weiter: mit kompetenter und engagierter Beratung und Vertretung und, falls nötig, mit der Klärung der Situation durch Akteneinsicht schon im Vorverfahren, bei einem Ermittlungsverfahren und natürlich vor Gericht.
Rechtsanwältin Gößl & Kollegin | Auwiesenweg 11, 94209 Regen | Tel.: 09921 / 90 346 | info@rain-goessl.de
Wir vertreten Ihre Interessen zudem in einem Nebenklageverfahren
Auch falls Sie nicht als Täter, sondern als Opfer von einer Straftat betroffen sind, stehen wir als Ihr Rechtsbeistand im Nebenklageverfahren zur Verfügung, um Ihre Rechte zu schützen und wahrzunehmen.
Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht helfen wir Ihnen unter anderem bei diesen Themen:
- Kapitalstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Betäubungsmittelrecht
- Jugendstrafrecht
- Verteidigung in der Strafvollstreckung
- Verteidigung im Strafvollzug
- Verteidigung gegen Grundrechtseingriffe und Zwangsmaßnahmen (Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung)
- Wirtschaftsstrafrecht
- Umweltstrafrecht
Das Strafrecht – ein komplexes Thema, bei dem Sie auf rechtliche Hilfe setzen sollten
Schon an unserer Auflistung zeigt sich, wie viele verschiedene Lebensbereiche das Strafrecht betreffen kann. Rechtlich gehört auch das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Strafrecht. Eine Ordnungswidrigkeit wird nur mit einer Geldbuße geahndet. Wobei bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch ein Fahrverbot verhängt werden kann. Bei einer Ordnungswidrigkeit, die gleichzeitig auch eine Straftat darstellt, hat das Strafgesetz Vorrang, dann ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Für die Ahndung jeder anderen Ordnungswidrigkeit ist die jeweilige Verwaltungsbehörde zuständig.
Wir sind gerne für Sie da:
Rechtsanwältin Gößl & Kollegin
Auwiesenweg 11
94209 Regen
Telefon: 09921 / 90 346
Telefax: 09921 / 90347
E-Mail: info@rain-goessl.de
Kanzleizeiten:
Montag bis Donnerstag:
08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr,
nachmittags nach Vereinbarung.
Termine nach Vereinbarung
Wir sind gerne persönlich für Sie da – nehmen Sie Kontakt auf!
Haben Sie Fragen zum Strafrecht und zum Ordnungswidrigkeitenrecht? Benötigen sie einen Rechtsbeistand?
Wir sind gerne für Sie da, nehmen uns Zeit für ein ausführliches Gespräch und vertreten Sie jederzeit konsequent auch vor Gericht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Regen – wir klären persönlich und in aller Ruhe alle sich ergebenden Anliegen und den Sachverhalt.