Speziell in der Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden sind wir an der Rechtsprechung der örtlichen Gerichte beteiligt.
Beispielsweise machen die Haftpflichtversicherungen des Unfallgegners immer wieder Abzüge bei den Verbringungskosten zum Lackierer. Hier können wir auf die uns vorliegende Rechtsprechung Bezug nehmen und daher bereits auf außergerichtlichem Weg Ihre Ansprüche durchsetzen.