Im Januar 2021 haben wir einen Freispruch für einen Mandanten erwirkt, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit dem erwähnten Gerät, vorgeworfen worden war.
Das Gericht konnte davon überzeugt werden, dass das Messgerät Fehler aufweist und hat den Mandanten freigesprochen.
Es ist zwar mittlerweile festzustellen, dass die Verwendung verschiedenster Messgeräte kaum mehr Fehler aufweisen. Allerdings kommt es auch immer wieder vor, dass Fehler vorliegen und daher den Betroffenen unrechtmäßig vorgeworfen wird, sie hätten eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen.
Daher stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung im Falle ähnlicher Verstöße, insbesondere bei dem o.g. Messgerät.